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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ludwigsau
Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
im Ortsteil Rohrbach, Flurstück 9/1 der Flur1 der Gemarkung Rohrbach
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau hat in ihrer Sitzung am 24.08.2020 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Flurstück 9/1 der Flur1 der Gemarkung Rohrbach im Ortsteil Rohrbach beschlossen.
Geltungsbereich der Satzung
Das Flurstück 9/1 liegt am nordöstlichen Ortsrand von Rohrbach. Es handelt sich um ein dreieckiges Grundstück, das im Nordwesten durch die Straße "Im Rödersgraben", im Osten durch eine mit Gehölzen bewachsene Wegeparzelle und im Südwesten durch größtenteils bebaute Flurstücke sowie die Straße "Am Alten Rain" begrenzt wird. Bei diesem Teil des Flurstücks, der an "Am Alten Rain" grenzt, handelt es sich um eine Art Wurmfortsatz des ansonsten dreieckigen Flurstücks. Dieser ist nicht Gegenstand der vorliegenden Satzung, da er seinerzeit beim Innenbereichsabgrenzungsverfahren nicht mit dem übrigen Flurstück aus dem Innenbereich ausgegrenzt wurde.
Das Flurstück hat eine Größe von 3.514 m².
Ziel der Satzung
Das Flurstück wurde beim Beschluss der Satzung zur Innenbereichsabgrenzung vom 31.05.1978 bei der explizit ausgenommen. Seitdem hat sich der Ortsteil weiterentwickelt, sodass das Flurstück, das seinerzeit am Ortsrand lag, nun vollständig von bebauten Grundstücken umgeben ist. Faktisch wird das Grundstück jedoch seit über 25 Jahren gewerblich genutzt. Dies ist auch im Liegenschaftskataster als tatsächliche Nutzung eingetragen.
Da das Grundstück nun bebaut werden soll, möchte die Gemeinde durch die hier vorgelegte Einbeziehungssatzung die planungsrechtlichen Grundlagen schaffen.
Die verfügbaren umweltbezogenen Informationen umfassen die Beschreibung der Vegetation und Biotopausstattung in einer Bestandskarte und Beschreibung in der Begründung. In diesem Rahmen wird dargelegt, dass aufgrund der bereits vorhandenen Nutzungen und der damit verbundenen bereits bestehenden Flächenbefestigungen durch eine Bebauung keine Inanspruchnahme hochwertiger Biotope zu erwarten ist. Aufgrund dessen kommt es auch nicht zum Verlust von unbefestigtem Boden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau hat nach Durchführung der Bürgerbeteiligungen nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB beschlossen.
Hierzu werden die Planunterlagen, Entwurf der Satzung mit Begründung und dem Bestandsplan, ausgelegt.
Die Unterlagen sind in der Zeit vom 28.12.2020 bis einschließlich 28.01.2021
im Rathaus der Gemeinde Ludwigsau, Schulstrasse1, 36251 Ludwigsau
Grundstücksamt Zimmer Nr. 8 während der öffentlichen Sprechzeiten von
Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
sowie außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung (06621/920116) für jedermann einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Einsicht in die o.g. Unterlagen
auf der Internetseite: https://www.gemeinde-ludwigsau.de/bekanntmachungen/
Ludwigsau, den 11.12.2020
Gemeinde Ludwigsau
W. Hagemann, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Ludwigsau
Bauleitplanung der Gemeinde Ludwigsau;
3. Änderung Bebauungsplan Nr.16 „Industriegebiet Mecklar-Meckbach“ der Gemeinde Ludwigsau Planteil A+ Planteil B
I. Die Gemeindevertretersitzung hat in ihrer Sitzung vom 24. Februar 2020 die 3. Änderung Bebauungsplan Nr.16 „Industriegebiet Mecklar-Meckbach“ der Gemeinde Ludwigsau Planteil A und Planteil B incl. zeichnerischer Darstellung, bauordnungs- und planungsrechtlicher Festsetzung sowie der Begründung mit Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Gemarkung Meckbach, Flur 1, Flurstück 3/4, 3/8, 3/10, Teil aus 10/1, 10/2, 33/3, 33/4, 33/5, 33/6, 33/7, 33/8, Teil aus 40/3 und 43/3
Gemarkung Meckbach, Flur 2, Flurstück 1/2, 1/3, 4/2, 14/1, 25/1, 25/2, 25/3, 25/4, 40/1, 41/1 und 49/3, 65/2, Teil aus 66/1 und 68/17, 69/17
Gemarkung Mecklar, Flur 5, Flurstück 55/1, Teil aus 65/2
Gemarkung Mecklar, Flur 8, Flurstück Teil aus 1/1, 1/2, Teil aus 1/3,14/1, Teil aus 30/14,32/4, Teil aus 34/2
II. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215, Abs. 1, BauGB Verletzungen von Vorschriften unbeachtlich werden, wenn
und
nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Ludwigsau unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Vorstehendes gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind für Bebauungspläne, die nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt worden sind.
III. Der Bebauungsplan wird mit der Begründung zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten und er kann während der Dienststunden der Gemeinde im Rathaus der Gemeinde Ludwigsau, Schulstraße 1 (EG Links Grundstücksamt),
Montag bis Mittwoch von 08.30-12:00 Uhr und 14:00 bis 15.00 Uhr,
Donnerstag 08.30-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr,
Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Ludwigsau.
Mit Vollendung dieser öffentlichen Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan in Kraft.
Ludwigsau, 06.03.2020
Der Gemeindevorstand
Wilfried Hagemann
Bürgermeister
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Bei den Rinnen", Ortsteil Meckbach
(im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch)
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau hat in ihrer Sitzung am 24.02.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 "Bei den Rinnen" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Ludwigsau tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 23 "Bei den Rinnen" nach Vollendung des Tages dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der ca. 1.081 m² groß Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 befindet sich im Ortsteil Meckbach, östlich des Bornweges, und umfasst die Flurstücke 73/3 und 76/3, Flur 18, Gemarkung Meckbach (Ludwigsau). Die Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 (ohne Maßstab)
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 23 "Bei den Rinnen" kann mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der artenschutzrechtlichen Kurz-Einschätzung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, in der Gemeindeverwaltung, EG Grundstücksamt, Schulstr. 1, 36251 Ludwigsau-Friedlos, während der Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) oder nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel.-Durchwahl 06621/920115), von jeder Person eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben. Zusätzlich kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf der Homepage der Gemeinde Ludwigsau (https://www.gemeinde-ludwigsau.de/Rathaus&Bürgerservice/Amtliche Bekanntmachung) eingesehen werden.
Hinweise
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich
1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Form- und Verfahrensvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Ludwigsau, den 06.03.2020
Der Gemeindevorstand
gez. Wilfried Hagemann
Bürgermeister
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Bürogemeinschaft für Landschaftsplanung
und Gewässerrenaturierung
Dipl.-Ing. H. Wacker + Dipl.-Ing. Bernd Eberhardt
Zum Kegelsköpfchen 9
36199 Rotenburg an der Fulda
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeindevertretung hat der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes “Industriepark Mecklar-Meckbach“ am 15. Juli 2019 gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses fand im Ludwigsau-Kurier Nr. 30/2019 am 27.07.2019 statt.
Die geplante 3. Änderung umfasst 629.619 m² auf 3 Teilflächen.
Hauptziele und Zwecke der geplanten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.16 „Industriegebiet Mecklar-Meckbach“ der Gemeinde Ludwigsau sind:
Teilfläche 1
Teilfläche 2
Teilfläche 3
In diesem Bereich werden die derzeitigen Festsetzungen der 2.Änderung (Bau des Gaskraftwerkes) wieder rückgängig gemacht und die Fläche wie ursprünglich als GI ausgewiesen. Zusätzlich erfolgt hier im Gegensatz zur Ursprungsplanung eine Zusammenlegung der Baufläche, eine Nachverdichtung und eine Reduzierung der öffentlichen Erschließungsstraße.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen für das Bauleitplanverfahren 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.16 „Industriegebiet Mecklar-Meckbach“ bitten wir Sie zu den eingereichten Unterlagen Stellung zu nehmen.
Wir bitten Sie, uns bis zum 30.08.2019 Aufschluss über die von Ihnen beabsichtigten bzw. eingeleiteten Planung oder sonstigen Maßnahmen sowie deren zeitliche Abfolge zu geben. Außerdem bitten wir Sie, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zu äußern.
https://www.gemeinde-ludwigsau.de/bekanntmachungen/
Wir übersenden Ihnen die Unterlagen mit diesem Schreiben wunschgemäß in Papierform zur Stellungnahme.
Wenn Sie sich bis zu dem o. g. Termin nicht äußern, so gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden.
Erläuterung zum Vorentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.16 „Industriegebiet Mecklar-Meckbach“ der Gemeinde Ludwigsau
3. Änderung Bebauungsplan Nr. 16 Industriegebiet Mecklar/Meckbach der Gemeinde Ludwigsau