25.03.2025
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet nunmehr auch für Betreiber von Bestandswindenergieanlagen die Möglichkeit, dass Städte und Gemeinden am Ausbau von Windenergieanlagen oder PV-Freiflächenanlagen beteiligt werden können. Die Betreiber können den Kommunen dazu freiwillig - ohne die Verpflichtung zu einer Gegenleistung – bis zu 0,2 Cent pro kWh des produzierten Stroms anbieten.
Diese Regelung gilt für alle Anlagen größer 1.000 kW Nennleistung, die in der Kommune selbst stehen oder in einem Umkreis von 2,5 km errichtet wurden.
Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Ludwigsau betrug im Jahr 2024 von der
Für den Gemeindevorstand
Patrick Kuhn
Bürgermeister