Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Ludwigsau nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien

26.01.2026

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet nunmehr auch für Betreiber von Bestandswindenergieanlagen die Möglichkeit, dass Städte und Gemeinden am Ausbau von Windenergieanlagen oder PV-Freiflächenanlagen beteiligt werden können. Die Betreiber können den Kommunen dazu freiwillig - ohne die Verpflichtung zu einer Gegenleistung – bis zu 0,2 Cent pro kWh des produzierten Stroms anbieten.

Diese Regelung gilt für alle Anlagen größer 1.000 kW Nennleistung, die in der Kommune selbst stehen oder in einem Umkreis von 2,5 km errichtet wurden.

Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Ludwigsau betrug im Jahr 2025 von der

Windenergie Friedewalder Hute GbR 843,82 €
Windenergie Friedewald GbR 940,44 €

Für den Gemeindevorstand
gez. Patrick Kuhn
Bürgermeister