05.08.2022 - 07.08.2022
Sommerfest
Feuerwehr Tann / Ort: Tann
05.08.2022 - 07.08.2022
Sommerfest
Feuerwehr Tann / Ort: Tann
05.08.2022 - 07.08.2022
Sommerfest
Feuerwehr Tann / Ort: Tann
18.08.2022
Grillabend Alters- und Ehrenabteilung
Feuerwehr Rohrbach / Ort: Rohrbach
26.08.2022 - 28.08.2022
Schlepperfest
Schlepperfreunde Reilos / Ort: Reilos
26.08.2022 - 28.08.2022
Schlepperfest
Schlepperfreunde Reilos / Ort: Reilos
26.08.2022 - 28.08.2022
Schlepperfest
Schlepperfreunde Reilos / Ort: Reilos
01.09.2022 - 05.09.2022
Kirmes in Meckbach
Kirmesgruppe Meckbach / Ort: Meckbach
01.09.2022 - 05.09.2022
Kirmes in Meckbach
Kirmesgruppe Meckbach / Ort: Meckbach
01.09.2022 - 05.09.2022
Kirmes in Meckbach
Kirmesgruppe Meckbach / Ort: Meckbach
01.09.2022 - 05.09.2022
Kirmes in Meckbach
Kirmesgruppe Meckbach / Ort: Meckbach
04.09.2022
Herbstwanderung
Feuerwehr Rohrbach / Ort: Rohrbach
01.09.2022 - 05.09.2022
Kirmes in Meckbach
Kirmesgruppe Meckbach / Ort: Meckbach
09.09.2022 - 11.09.2022
Kirmes in Reilos
Kirmesburschen Friedlos-Reilos / Ort: Reilos
09.09.2022 - 11.09.2022
Kirmes in Reilos
Kirmesburschen Friedlos-Reilos / Ort: Reilos
09.09.2022 - 11.09.2022
Kirmes in Reilos
Kirmesburschen Friedlos-Reilos / Ort: Reilos
15.09.2022
Treffen der Alters- und Ehrenabteilung
Feuerwehr Rohrbach / Ort: Rohrbach
17.09.2022 - 18.09.2022
Theater in der Besengrundhalle
Radsportverein Tann / Ort: Tann
17.09.2022 - 18.09.2022
Theater in der Besengrundhalle
Radsportverein Tann / Ort: Tann
24.09.2022
Herbert-Weiß-Gedächtnispokal
Schützengilde Friedlos / Ort: Friedlos
25.09.2022
Erntedankfest mit Herbstmarkt
Freundeskreis für Tradition und Trachten / Ort: Mecklar
02.10.2022
Erntedankgottesdienst
ev. Kirchengemeinde / Ort: Friedlos
02.10.2022
Oktoberfest
TSV Meckbach / Ort: Meckbach
02.10.2022
Vereinsmeisterschaft Bogenschießen
Schützenverein Reilos / Ort: Reilos
02.10.2022 - 03.10.2022
Vereinsmeisterschaft
Radsportverein / Ort: Tann
02.10.2022 - 03.10.2022
Vereinsmeisterschaft
Radsportverein / Ort: Tann
03.10.2022
Ausbildungstag
Feuerwehr / Ort: Ludwigsau
03.10.2022
KK Königsschießen
Schützenverein Meckbach / Ort: Meckbach
03.10.2022
Wanderung
Schlepperfreunde Reilos / Ort: Reilos
09.10.2022
Herbst- und Seniorenpokal KK
Schützengilde Friedlos / Ort: Friedlos
21.10.2022
Jahresabschluss
Alte Herren - TSV Meckbach / Ort: Meckbach
28.10.2022
Herbstsitzung/JHV
Vereinsgemeinschaft / Ort: Mecklar
29.10.2022
Saisonabschlussfahrt
Schlepperfreunde Reilos / Ort: Reilos
30.10.2022
Herbstmarkt
Altenhilfezentrum / Ort: Reilos
05.11.2022
Hydrantenwinterdienst
Feuerwehr Meckbach / Ort: Meckbach
05.11.2022
Jahreshauptversammlung
Backhausverein Hainrode / Ort: Hainrode
05.11.2022
Großkaliber-Pokalschießen
Schützenverein Reilos / Ort: Reilos
05.11.2022
Hydrantenwinterdienst
Feuerwehr Rohrbach / Ort: Rohrbach
06.11.2022
Terminabsprache CLC
alle Vereine / Ort: Meckbach
Es war für manche der Besucher aus den USA schon ein besonderer Moment, als sie aus dem Reisebus am Bürgerhaus in Gerterode ausgestiegen waren und den Boden des Ortes betraten, wo ihre Vorfahren, die Familie Leimbach, einst gelebt hatten. Der Sohn von Heinrich Leimbach, Johannes, der nach dem Umzug seiner Eltern von Gerterode nach Langens ...
Dieser Tage wurde der Fuhrpark der Gemeinde Ludwigsau um ein weiteres nützliches Arbeitsgerät erweitert. Es handelt sich dabei um eine ferngesteuerte Mähraupe „9500-80 premium“ der Fa. Agria. Neigungen bis zu 50 Grad (120 % Steigung) sind kein Problem für das Mähgerät. Aufwändige Mäharbeiten ...
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Dieser Tage konnte Gerd Brendel aus dem Ludwigsauer Ortsteil Meckbach sein 25-jähriges Arbeitsj ...
Anbei der aktuelle Flyer des Impffahrplanes durch den Landkreis Hersfeld-Rotenburg. In Ludwigsau O ...
Das Hessische Umweltministerium hat ab heute, 18. Juli 2022, die Alarmstufe A ausgerufen (s. unten s ...
Die Erdarbeiten für den Multicube Osthessen sind erfolgreich abgeschlossen und die Hochbauphase ...
Nach einem Jahr „Corona-Pause“ konnte die Feuerwehr Friedlos wieder eine Brandschutzerzi ...
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau hat in ihrer Sitzung am 20.06.2022 die Aufstellung des Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.16 „Industriegebiet Mecklar-Meckbach“ der Gemeinde Ludwigsau beschlossen.
Der Entwurf beinhaltet die Konkretisierung des Höhenbezugspunktes / Festpunktes für die Teilfläche Nr. 3.
Die 5. Änderung bezieht sich auf den Bereich der GI 3 Fläche. Hier soll der Höhenbezugspunkt konkretisiert werden. Als Festpunkt wird der Kanaldeckel mit der Bezeichnung S5 mit einer NN-Höhe von 197,87m üNN festgeschrieben. Auf diesen Höhenfestpunkt bezieht sich die maximale Gebäudehöhe von 17,30m. Die textlichen Festsetzungen werden wie folgt ergänzt:
„Höchstgrenze 17,30m im GI 3, gemessen vom Höhenbezugspunkt Kanaldeckel S5 in der Straße „Im Fuldatal“ 16 im Industriegebiet Mecklar-Meckbach.
In dem folgenden Zeitraum liegen die Unterlagen während der allgemeinen Dienstzeiten der Gemeinde Ludwigsau im Rathaus in Friedlos, Schulstraße 1, Gemeindevorstand Ludwigsau, EG links Grundstücksamt,
Montag bis Mittwoch von 08:30 -12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr,
Donnerstag von 08:30 -12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr,
Freitag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr,
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Unterlagen sind im genannten Zeitraum ebenfalls über die Internetseite
https://www.gemeinde-ludwigsau.de/bekanntmachungen/
einseh- und abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen der Gemeinde Ludwigsau schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Ludwigsau in Verbindung mit § 3 (2) BauGB.
Ludwigsau, 09.07.2022
Der Gemeindevorstand
gez. Wilfried Hagemann
Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 im Ortsteil Reilos
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau hat in ihrer Sitzung am 20.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 im Ortsteil Reilos beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a und b BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634, zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 8.8.2020 I 1728), da der Geltungsbereich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt und eine Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung von weniger als 10.000 m² festsetzt und darüber hinaus
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 15 vollständig sowie das Flurstück 14/1 teilweise und wird begrenzt wie folgt:
Hierzu werden die Planunterlagen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24 mit Begründung ausgelegt und sind in der Zeit
vom 19.04.2022 bis einschließlich 20.05.2022
im Rathaus der Gemeinde Ludwigsau, Schulstraße 1, 36251 Ludwigsau OT Friedlos Zimmer 8
während der öffentlichen Sprechzeiten von
Montag-Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
sowie außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel.-Durchwahl 06621/920126 für jedermann einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Einsicht in die o.g. Unterlagen
auf der Internetseite: https://www.gemeinde-ludwigsau.de/bekanntmachungen/
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13 Abs. 3 in Verbindung mit §13a Abs. 2 Nr. 1 ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 entfällt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1.
Ziel der Bebauungsplanaufstellung
Das Flurstück Nr. 15 liegt am östlichen Ortsrand von Reilos. Das gegenüberliegende Grundstück ist bebaut (Feuerwehr), und über die Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße ist eine vollständige Erschließung gegeben. Das Flurstück 15 soll aufgeteilt werden in 2-3 Baugrundstücke, auf denen Wohnhäuser gebaut werden sollen. Auf dem Teil des Flurstücks Nr. 14/1 soll als Ausgleichsmaßnahme gem. § 1a Abs. 3 BauGB eine Obstwiese angelegt werden.
Ludwigsau den 29.03.2022
Gemeinde Ludwigsau
W. Hagemann, Bürgermeister
Abgrenzung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan Nr. 24 (© Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)
Haushaltssatzung
und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Gemeinde Ludwigsau für das Haushaltsjahr 2022
06.12.2021
1. Auf Grund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau mit Beschluss vom 24.01.2022 die nachfolgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Ergebnishaushalt
|
€ |
im ordentlichen Ergebnis |
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge* auf |
-12.804.483,00 |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
12.634.644,00 |
im außerordentlichen Ergebnis
|
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
-25.880,00 |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
15,00 |
|
|
mit einem Jahresergebnis von |
-195.704,00 |
|
|
im Finanzhaushalt |
|
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
646.113,00 |
|
|
und dem Gesamtbetrag der |
|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
2.422.275,00 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-3.745.139,00 |
|
|
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
0,00 |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
-24.627,00 |
mit Finanzmittelbestand des Haushaltsjahres von |
-701.378,00 |
|
|
festgesetzt. |
|
* Erträge werden negativ dargestellt
§ 2 Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0,00 EUR festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden – keine - veranschlagt.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000,00 € festgesetzt.
§ 5 Umlagen und Hebesätze
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 390 v.H.
(Grundsteuer A)
b) für Grundstücke 390 v.H.
(Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
§ 6 Stellenplan
Es gilt der von der Gemeindevertretung beschlossene Stellenplan.
§ 7 Überplanmäßige Ausgaben
Überplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen sind als unerheblich anzusehen, wenn sie den ursprünglichen Haushaltsansatz um nicht mehr als 100 %, höchstens jedoch um 5.000,00 € überschreiten.
§ 8 Außerplanmäßige Ausgaben
Außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen sind als unerheblich anzusehen, wenn sie 1.000,00 € nicht überschreiten.
§ 9 Förderung Baumaßnahmen
Für die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung und Verbesserung der Bausubstanz alter Fachwerkhäuser usw. gem. den Richtlinien vom 04.07.1994 sowie der Förderrichtlinie der Gemeinde Ludwigsau zur Schaffung von Wohneigentum für Familien mit Kindern vom 23.06.2008 werden im Produktbereich 10 unter dem Sachkonto 7128000 in diesem Haushaltsjahr –keine- Mittel bereitgestellt.
§ 10 Förderung Vereins-, Sport- und Jugendarbeit
Für die Förderung der Vereins-, Sport- und Jugendarbeit gem. den geänderten Richtlinien
i. d. F. vom 20.09.1994 werden HH-Mittel im Produktbereich 08 unter dem Sachkonto 7128000 bereitgestellt.
§ 11 Zuständigkeit des Forst- und Flurausschusses
Der Forst- und Flurausschuss wird gem. § 50 (1) HGO beauftragt, über den Einsatz der HH-Mittel im Produktbereich 13 unter dem Sachkonto 6065000 (Unterhaltung der Wasserläufe), Sachkonto 6165000 (Unterhaltung der Wirtschaftswege und Pflege von Brachflächen) Sachkonto 6101000 (land- und forstwirtschaftliche Unternehmen) und Sachkonto 7128000 (Förderung der Land- und Forstwirtschaft) zu verfügen. Überwachung und Abrechnung der Maßnahmen obliegen dem Gemeindevorstand.
§ 12 Zuständigkeit des Haupt-, Finanz- und Bauausschusses
Der Haupt-, Finanz- und Bauausschuss wird gem. § 50 (1) HGO beauftragt, über den Einsatz der im Produktbereich 12 unter dem Sachkonto 6165000 vorgesehenen Teilveranschlagung (Straßenbeleuchtung) zu verfügen. Überwachung und Abrechnung der Maßnahmen obliegen dem Gemeindevorstand.
§ 13 Übertragbarkeit
Die Übertragbarkeit der Ansätze für Aufwendungen eines Budgets gem. § 21 GemHVO-Doppik ist nicht vorgesehen.
§ 14 Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich.
Ludwigsau, den 06.12.2021
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ludwigsau
gez. Wilfried Hagemann, Bürgermeister
Bekanntmachung und Auslegung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan gem.
§ 97 Abs. 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) für das Haushaltsjahr 2022
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung 2022 sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom
21.02.2022 bis 01.03.2022
im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Ludwigsau, Schulstraße 1, OT. Friedlos, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) in der Finanzabteilung öffentlich aus.
Ludwigsau, den 11.02.2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ludwigsau
gez. Wilfried Hagemann, Bürgermeister
G E N E H M I G U N G
Gemäß § 97a, Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Ludwigsau die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen und zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit erforderlich werden, in Höhe von maximal
--350.000,00 Euro
(in Worten: Dreihundertfünfzigtausend Euro)
Bad Hersfeld, 02. Februar 2022
3.50 / 33 g 01
Der Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
gez. Torsten Warnecke
1. Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung am 13.12.2021 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
|
|
|
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der |
|
|
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
gegenüber bisher EUR |
auf nunmehr EUR festgesetzt |
a) im Ergebnishaushalt
beim ordentlichen Ergebnis
die Erträge
die Aufwendungen
beim außerordentlichen Ergebnis
die Erträge
die Aufwendungen
b) im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen
die Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen
die Auszahlungen
|
|
440.000
414.650
25.350
70.000
275.000
|
- 12.660.873
12.568.725
516.990
1.400.142
-2.710.646
|
- 12.220.873
12.154.075
491.640
1.330.142
-2.435.646
|
§ 2
Die §§ 2 – 14 der Haushaltssatzung vom 22.02.2021 werden nicht geändert.
Ludwigsau, den 25. Oktober 2021
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ludwigsau
gez.
Wilfried Hagemann
Bürgermeister
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
Die für das Haushaltsjahr 2021 gültige Nachtragshaushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen ist von der Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau in ihrer Sitzung am 13.12.2021 beschlossen worden. Sie wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung 2021 enthält gem. § 97a der HGO i.d.F. vom 01.04.2005 (GVBI I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom
10.01.2022 bis 18.01.2022
im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Ludwigsau, Schulstraße 1, OT. Friedlos, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) in der Finanzabteilung öffentlich aus.
Ludwigsau, den 27.12.2021
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ludwigsau
gez.
Wilfried Hagemann
Bürgermeister
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE LUDWIGSAU
Bebauungsplan Nr. 11a "Die untere Aue" – 2. Änderung, Ortsteil Friedlos (Textbebauungsplan)
Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau hat in ihrer Sitzung am 01.11.2021, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a "Die untere Aue" im Ortsteil Friedlos als Textbebauungsplan als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Ludwigsau tritt der Bebauungsplan Nr. 11a "Die untere Aue" – 2. Änderung, Ortsteil Friedlos (Textbebauungsplan) am Tage nach Vollendung dieser Bekanntmachung in Kraft.
Das ca. 1,1 ha große Plangebiet umfasst das gewerblich genutzte Grundstück Industriestraße 6 (Flurstücke Nr. 90/1 und 91, Flur 13, Gemarkung Friedlos). Die Lage des Plangebietes ist in der nachfolgenden Übersichtkarte zu sehen.
Geltungsbereich zum Textbebauungsplan Nr. 11a “Die Untere Aue“ 2. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 11a "Die untere Aue" – 2. Änderung, Ortsteil Friedlos wird als Textbebauungsplan vom Tag des Inkrafttretens an, in der Gemeindeverwaltung, EG Grundstücksamt, Schulstr. 1, 36251 Ludwigsau-Friedlos bereit gehalten und kann während der Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung von jeder Person eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Zusätzlich wird der Bebauungsplan Nr. 11a "Die untere Aue" - 2. Änderung (Textbebauungsplan) auf der Internetseite der Gemeinde Ludwigsau (https://www.gemeinde-ludwigsau.de/amtlichebekanntmachungen) veröffentlicht.
Aufgrund des Coronavirus ist die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ludwigsau derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Eine Kontaktaufnahme zur Einsichtnahme vor Ort, sollte daher vorab auf telefonischem Weg (06621-920116) erfolgen. Die Eingangstür des Gebäudes wird entweder durch Klingeln oder nach telefonischem Zuruf geöffnet. Für alle Besucherinnen und Besucher gilt die Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken.
Hinweise:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eine Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Ludwigsau, den 13.11.2021
Der Gemeindevorstand
gez. Wilfried Hagemann
Bürgermeister
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE LUDWIGSAU
Erweiterung des Bebauungsplans Gerterode Nr. 1 "Hintere der Kirche"
Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau hat in ihrer Sitzung am 01.11.2021, die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hinter der Kirche" im Ortsteil Gerterode als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Ludwigsau tritt die Erweiterung des Bebauungsplan Nr. 1 "Hinter der Kirche", Ortsteil Gerterode am Tage nach Vollendung dieser Bekanntmachung in Kraft.
Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1, Hinter der Kirche, im Ortsteil Gerterode
Lageplan mit Geltungsbereich (ohne Maßstab)
Die Erweiterung des Bebauungsplan Nr. 1 "Hinter der Kirche", Ortsteil Gerterode wird vom Tag des Inkrafttretens an, in der Gemeindeverwaltung, EG Grundstücksamt, Schulstr. 1, 36251 Ludwigsau-Friedlos bereitgehalten und kann während der Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung von jeder Person eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Zusätzlich wird der Bebauungsplan Nr. 11a "Die untere Aue" - 2. Änderung (Textbebauungsplan) auf der Internetseite der Gemeinde Ludwigsau (https://www.gemeinde-ludwigsau.de/amtliche bekanntmachungen) veröffentlicht.
Aufgrund des Coronavirus ist die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ludwigsau derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Eine Kontaktaufnahme zur Einsichtnahme vor Ort, sollte daher vorab auf telefonischem Weg (06621-920116) erfolgen. Die Eingangstür des Gebäudes wird entweder durch Klingeln oder nach telefonischem Zuruf geöffnet. Für alle Besucherinnen und Besucher gilt die Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken.
Hinweise:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eine Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Ludwigsau, den 13.11.2021
Der Gemeindevorstand
gez. Wilfried Hagemann
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Ludwigsau
Bauleitplanung der Gemeinde Ludwigsau
vereinfachtes Umlegungsverfahren; Unternehmenspark Bad Hersfeld Ludwigsau
Gemarkung Mecklar und Meckbach, Flur: 1; 2 und 8
Nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch wird bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung
Hiermit wird nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch bekanntgegeben, dass sich Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Gemeindeverwaltung EG Grundstücksamt Schulstraße 1 36251 Ludwigsau-Friedlos während der Dienstzeiten
Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 06621/920116 unterrichten können.
Die Offenlegung findet in der Zeit vom:
18.10.2021 bis zum 15.11.2021
statt.
Der Link zur Veröffentlichung ist einsehbar über die Homepage der Gemeindeverwaltung unter:
https://www.gemeinde-ludwigsau.de/bekanntmachungen/
Eine Kontaktaufnahme zur Einsichtnahme vor Ort, sollte vorab auf telefonischem Weg erfolgen.
Im Rahmen dieser Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Ludwigsau eingereicht werden.
Ludwigsau, 18.10.2021
Für den Gemeindevorstand
Wilfried Hagemann
Bürgermeister
Bebauungsplan Nr. 11a "Die untere Aue" – 2. Änderung, Ortsteil Friedlos (Textbebauungsplan)
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau hat in ihrer Sitzung am 12.07.2021 beschlossen, den Entwurf
der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a "Die untere Aue" im Ortsteil Friedlos als Textbebauungsplan gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das ca. 1,1 ha große Plangebiet umfasst das gewerblich genutzte Grundstück Industriestraße 6 (Flurstücke Nr.
90/1 und 91, Flur 13, Gemarkung Friedlos). Die Lage des Plangebietes ist in der nachfolgenden Übersichtkarte zu
sehen.
Lageplan mit Geltungsbereich (ohne Maßstab)
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a "Die untere Aue" als Textbebauungsplan mit
Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 09.08.2021 bis einschließlich 10.09.2021
in der Gemeindeverwaltung, EG Grundstücksamt, Schulstr. 1, 36251 Ludwigsau-Friedlos während der
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Außerdem können die vorgenannten Entwurfsunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Ludwigsau
(https://www.gemeinde-ludwigsau.de/bekanntmachungen/) eingesehen werden.
Aufgrund des Coronavirus ist die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ludwigsau derzeit nach
Terminvereinbarung bzw. nur kontrolliert erreichbar. Eine Kontaktaufnahme zur Einsichtnahme vor Ort, sollte
daher vorab auf telefonischem Weg (06621-920116) erfolgen. Für alle Besucherinnen und Besucher gilt die
Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken.
Im Rahmen dieser Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a "Die untere Aue" können während
der Auslegungsfrist nach Terminvereinbarung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der
Gemeindeverwaltung, EG Grundstücksamt, Schulstr. 1, 36251 Ludwigsau-Friedlos, während der Öffnungszeiten
abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 11a unberücksichtigt bleiben.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b
BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a "Die untere Aue" als Textbebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.
Ludwigsau, den 26.07.2021
Der Gemeindevorstand
gez. Wilfried Hagemann
Bürgermeister
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE LUDWIGSAU
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Industriegebiet Mecklar-Meckbach" der Gemeinde Ludwigsau
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau hat in ihrer Sitzung am 31.05.2021 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Industriegebiet Mecklar -Meckbach" in der Gemeinde Ludwigsau beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Anlass der Planung ist der ungeordnete LKW-Anlieferverkehr auf der Planstraße A im Einfahrtsbereich des Industriegebietes.
Um eine geordnete Anlieferung zu ermöglichen wird eine Lkw Aufstell- und Parkfläche in einer Größenordnung von 3,4 ha benötigt. Im Gewerbegebiet stehen keine verfügbaren Flächen mehr zur Verfügung.
Bei der geplanten Änderungsfläche handelt es sich um eine Grünzone.
Zum Ausgleich der erforderlichen Retentionsräume werden Kompensationsflächen außerhalb des Gewerbegebietes benötigt. Diese werden im Zusammenhang mit der Änderung als Planteil B1 und B2 ausgewiesen.
Lageplan ohne Maßstab
Ludwigsau, den 19.06.2021
Der Gemeindevorstand
gez. Wilfried Hagemann
Bürgermeister
2. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Ludwigsau
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Bekanntmachung vom 7. März 2005, (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. März 2020 (GVBl. I S. 318), des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (HessKAG) vom 24. März 2013 (GVBl. S.134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), des § 90 des Sozialbesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder und Jugendhilfe - in der Fassung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert am 28. April 2020 (BGBl. I S. 2022), und §§ 31 ff. des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2020 (GVBl. I S. 436), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau in ihrer Sitzung am 31. Mai 2021 die nachstehende 2. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Ludwigsau vom 09. März 2015, in der Fassung vom 16. Juli 2018, beschlossen:
Artikel I
§ 3 Gebührenabwicklung
Die Absätze 7 und 8 werden neu eingefügt und erhalten folgende Fassung:
(7) Nimmt ein Kind ein Betreuungsangebot in der Tageseinrichtung in einem Monat nicht in Anspruch, für den aufgrund von Vorschriften zur Bekämpfung des Corona-Virus ein Betretungsverbot bestand oder für den eine Beschränkung der Betreuung auf Fälle dringender Betreuungsnotwendigkeit geregelt ist, werden Kostenbeiträge nach dieser Satzung für diesen Zeitraum nicht erhoben; bereits im Voraus gezahlte Kostenbeiträge werden erstattet.
(8) Absatz 7 gilt entsprechend, wenn ein Betreuungsangebot aufgrund von Hygienebestimmungen nur für eine verringerte tägliche Betreuungszeit in Anspruch genommen werden darf und Vorschriften zur Bekämpfung des Corona-Virus nach Abs. 7 gelten. Unter diesen Voraussetzungen reduziert sich der Kostenbeitrag in dem Verhältnis, in dem die tatsächlich verfügbare Betreuungszeit zu der für das Kind vor Inkrafttreten von Vorschriften zur Bekämpfung des Corona-Virus festgelegten Betreuungszeit steht.
Artikel II
Die 2. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft.
Ludwigsau, den 31.05.2021
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ludwigsau
gez. Wilfried Hagemann, Bürgermeister
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE LUDWIGSAU
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a "Die Untere Aue" Ortsteil Friedlos
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau hat in ihrer Sitzung am 31.05.2021 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB sowie die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 b BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB bekannt gemacht.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a wird als Textbebauungsplan durchgeführt.
Nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Kassel wird die vorgesehene 2. Änderung des Bebauungsplanes nur die Erhöhung/Anpassung der Verkaufsflächen umfassen. Alle sonstigen Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a bleiben hiervon planerisch unberührt und entfalten weiterhin ihre volle Rechtswirksamkeit
Lageplan mit Geltungsbereich (ohne Maßstab)
Ludwigsau, den 19.06.2021
Der Gemeindevorstand
gez. Wilfried Hagemann
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ludwigsau
Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
im Ortsteil Rohrbach, Flurstück 9/1 der Flur1 der Gemarkung Rohrbach
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau hat in ihrer Sitzung am 24.08.2020 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Flurstück 9/1 der Flur1 der Gemarkung Rohrbach im Ortsteil Rohrbach beschlossen.
Geltungsbereich der Satzung
Das Flurstück 9/1 liegt am nordöstlichen Ortsrand von Rohrbach. Es handelt sich um ein dreieckiges Grundstück, das im Nordwesten durch die Straße "Im Rödersgraben", im Osten durch eine mit Gehölzen bewachsene Wegeparzelle und im Südwesten durch größtenteils bebaute Flurstücke sowie die Straße "Am Alten Rain" begrenzt wird. Bei diesem Teil des Flurstücks, der an "Am Alten Rain" grenzt, handelt es sich um eine Art Wurmfortsatz des ansonsten dreieckigen Flurstücks. Dieser ist nicht Gegenstand der vorliegenden Satzung, da er seinerzeit beim Innenbereichsabgrenzungsverfahren nicht mit dem übrigen Flurstück aus dem Innenbereich ausgegrenzt wurde.
Das Flurstück hat eine Größe von 3.514 m².
Ziel der Satzung
Das Flurstück wurde beim Beschluss der Satzung zur Innenbereichsabgrenzung vom 31.05.1978 bei der explizit ausgenommen. Seitdem hat sich der Ortsteil weiterentwickelt, sodass das Flurstück, das seinerzeit am Ortsrand lag, nun vollständig von bebauten Grundstücken umgeben ist. Faktisch wird das Grundstück jedoch seit über 25 Jahren gewerblich genutzt. Dies ist auch im Liegenschaftskataster als tatsächliche Nutzung eingetragen.
Da das Grundstück nun bebaut werden soll, möchte die Gemeinde durch die hier vorgelegte Einbeziehungssatzung die planungsrechtlichen Grundlagen schaffen.
Die verfügbaren umweltbezogenen Informationen umfassen die Beschreibung der Vegetation und Biotopausstattung in einer Bestandskarte und Beschreibung in der Begründung. In diesem Rahmen wird dargelegt, dass aufgrund der bereits vorhandenen Nutzungen und der damit verbundenen bereits bestehenden Flächenbefestigungen durch eine Bebauung keine Inanspruchnahme hochwertiger Biotope zu erwarten ist. Aufgrund dessen kommt es auch nicht zum Verlust von unbefestigtem Boden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau hat nach Durchführung der Bürgerbeteiligungen nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB beschlossen.
Hierzu werden die Planunterlagen, Entwurf der Satzung mit Begründung und dem Bestandsplan, ausgelegt.
Die Unterlagen sind in der Zeit vom 28.12.2020 bis einschließlich 28.01.2021
im Rathaus der Gemeinde Ludwigsau, Schulstrasse1, 36251 Ludwigsau
Grundstücksamt Zimmer Nr. 8 während der öffentlichen Sprechzeiten von
Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
sowie außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung (06621/920116) für jedermann einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Einsicht in die o.g. Unterlagen
auf der Internetseite: https://www.gemeinde-ludwigsau.de/bekanntmachungen/
Ludwigsau, den 11.12.2020
Gemeinde Ludwigsau
W. Hagemann, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Ludwigsau
Bauleitplanung der Gemeinde Ludwigsau;
3. Änderung Bebauungsplan Nr.16 „Industriegebiet Mecklar-Meckbach“ der Gemeinde Ludwigsau Planteil A+ Planteil B
I. Die Gemeindevertretersitzung hat in ihrer Sitzung vom 24. Februar 2020 die 3. Änderung Bebauungsplan Nr.16 „Industriegebiet Mecklar-Meckbach“ der Gemeinde Ludwigsau Planteil A und Planteil B incl. zeichnerischer Darstellung, bauordnungs- und planungsrechtlicher Festsetzung sowie der Begründung mit Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Gemarkung Meckbach, Flur 1, Flurstück 3/4, 3/8, 3/10, Teil aus 10/1, 10/2, 33/3, 33/4, 33/5, 33/6, 33/7, 33/8, Teil aus 40/3 und 43/3
Gemarkung Meckbach, Flur 2, Flurstück 1/2, 1/3, 4/2, 14/1, 25/1, 25/2, 25/3, 25/4, 40/1, 41/1 und 49/3, 65/2, Teil aus 66/1 und 68/17, 69/17
Gemarkung Mecklar, Flur 5, Flurstück 55/1, Teil aus 65/2
Gemarkung Mecklar, Flur 8, Flurstück Teil aus 1/1, 1/2, Teil aus 1/3,14/1, Teil aus 30/14,32/4, Teil aus 34/2
II. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215, Abs. 1, BauGB Verletzungen von Vorschriften unbeachtlich werden, wenn
und
nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Ludwigsau unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Vorstehendes gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind für Bebauungspläne, die nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt worden sind.
III. Der Bebauungsplan wird mit der Begründung zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten und er kann während der Dienststunden der Gemeinde im Rathaus der Gemeinde Ludwigsau, Schulstraße 1 (EG Links Grundstücksamt),
Montag bis Mittwoch von 08.30-12:00 Uhr und 14:00 bis 15.00 Uhr,
Donnerstag 08.30-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr,
Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Ludwigsau.
Mit Vollendung dieser öffentlichen Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan in Kraft.
Ludwigsau, 06.03.2020
Der Gemeindevorstand
Wilfried Hagemann
Bürgermeister
Dokument herunterladenÖffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Ludwigsau
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Bei den Rinnen", Ortsteil Meckbach
(im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch)
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau hat in ihrer Sitzung am 24.02.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 "Bei den Rinnen" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Ludwigsau tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 23 "Bei den Rinnen" nach Vollendung des Tages dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der ca. 1.081 m² groß Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 befindet sich im Ortsteil Meckbach, östlich des Bornweges, und umfasst die Flurstücke 73/3 und 76/3, Flur 18, Gemarkung Meckbach (Ludwigsau). Die Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 (ohne Maßstab)
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 23 "Bei den Rinnen" kann mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der artenschutzrechtlichen Kurz-Einschätzung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, in der Gemeindeverwaltung, EG Grundstücksamt, Schulstr. 1, 36251 Ludwigsau-Friedlos, während der Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) oder nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel.-Durchwahl 06621/920115), von jeder Person eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben. Zusätzlich kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf der Homepage der Gemeinde Ludwigsau (https://www.gemeinde-ludwigsau.de/Rathaus&Bürgerservice/Amtliche Bekanntmachung) eingesehen werden.
Hinweise
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich
1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Form- und Verfahrensvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Ludwigsau, den 06.03.2020
Der Gemeindevorstand
gez. Wilfried Hagemann
Bürgermeister
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Bürogemeinschaft für Landschaftsplanung
und Gewässerrenaturierung
Dipl.-Ing. H. Wacker + Dipl.-Ing. Bernd Eberhardt
Zum Kegelsköpfchen 9
36199 Rotenburg an der Fulda
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeindevertretung hat der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes “Industriepark Mecklar-Meckbach“ am 15. Juli 2019 gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses fand im Ludwigsau-Kurier Nr. 30/2019 am 27.07.2019 statt.
Die geplante 3. Änderung umfasst 629.619 m² auf 3 Teilflächen.
Hauptziele und Zwecke der geplanten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.16 „Industriegebiet Mecklar-Meckbach“ der Gemeinde Ludwigsau sind:
Teilfläche 1
Teilfläche 2
Teilfläche 3
In diesem Bereich werden die derzeitigen Festsetzungen der 2.Änderung (Bau des Gaskraftwerkes) wieder rückgängig gemacht und die Fläche wie ursprünglich als GI ausgewiesen. Zusätzlich erfolgt hier im Gegensatz zur Ursprungsplanung eine Zusammenlegung der Baufläche, eine Nachverdichtung und eine Reduzierung der öffentlichen Erschließungsstraße.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen für das Bauleitplanverfahren 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.16 „Industriegebiet Mecklar-Meckbach“ bitten wir Sie zu den eingereichten Unterlagen Stellung zu nehmen.
Wir bitten Sie, uns bis zum 30.08.2019 Aufschluss über die von Ihnen beabsichtigten bzw. eingeleiteten Planung oder sonstigen Maßnahmen sowie deren zeitliche Abfolge zu geben. Außerdem bitten wir Sie, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zu äußern.
https://www.gemeinde-ludwigsau.de/bekanntmachungen/
Wir übersenden Ihnen die Unterlagen mit diesem Schreiben wunschgemäß in Papierform zur Stellungnahme.
Wenn Sie sich bis zu dem o. g. Termin nicht äußern, so gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden.
Erläuterung zum Vorentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.16 „Industriegebiet Mecklar-Meckbach“ der Gemeinde Ludwigsau
3. Änderung Bebauungsplan Nr. 16 Industriegebiet Mecklar/Meckbach der Gemeinde Ludwigsau